Lebenshilfe Remscheid e. V. > Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lebenshilfe Remscheid
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lebenshilfe Remscheid
§ 1 Geltungsbereich
1. Unsere Angebote, Lieferungen, Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
1. Alle unsere Angebote und Preisangaben (z.B. in Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial) sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung durch uns zustande. Diese erfolgt schriftlich, per E-Mail oder in sonstiger Weise (z.B. Zusendung der bestellten Ware bzw. Erbringung der Dienstleistung).
2. Die Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeiten, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir den Auftrag des Kunden nicht nach § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 4 Preise und Zahlung
1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung, Versicherung, Transport, Entladung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Versandart und die Verpackung unterstehen unserem pflichtgemäßen Ermessen.
2. Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Verzugszinsen werden in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen und Leistungen, die vier Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, seine Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Etwaige Mängelrechte des Kunden bleiben hiervon unberührt. Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis herrührt.
§ 6 Lieferung und Lieferzeit
1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
2. Wir können – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden – eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum hinaus verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt.
3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
4. Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung/Leistung oder für Liefer-/ Leistungsverzögerung, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden in Folge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber uns vom Vertrag zurücktreten.
5. Sollten wir einen vereinbarten Liefer-/Leistungstermin nicht einhalten, so hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall zwei Wochen unterschreiten darf.
6. Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, insgesamt jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
7. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 7 Gefahrübergang
1. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen geht die Gefahr bei Lieferungen spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe in Folge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und wir dies dem Kunden angezeigt haben.
2. Jeder Kunde ist verpflichtet, die ihm gelieferte Ware bei Lieferung auf offensichtlichen Transportschäden hin zu überprüfen und diese beim Zusteller zu reklamieren sowie uns über den Transportschaden zu informieren. Bei Unterlassen geht ein gegebenenfalls daraus entstehender Nachteil zu Lasten des Kunden.
§ 8 Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes darf der Käufer die Ware (nachfolgend „Vorbehaltsware“) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum verfügen.
2. Bei Zugriff Dritter, insbesondere durch Gerichtsvollzieher, auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Verhaltensverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen, sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind.
4. Die Übertragung von Nutzungsrechten an urheberrechtsschutzfähigem Material (z.B. Literatur oder andere Schriftwerke, auch in digitaler Form; Audio- oder Videoaufzeichnungen) wird erst wirksam, wenn der Kunde die geschuldete Vergütung vollständig an uns entrichtet hat (§ 158 Abs. 1 BGB). Bis zur Entrichtung der vollständigen Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei uns.
5. Sofern nichts Anderes vereinbart ist, erhält der Kunde an urheberrechtsschutzfähigem Material ein einfaches, nicht übertragbares, auf das Territorium der Bundesrepublik Deutschland örtlich beschränktes Nutzungsrecht zum Eigengebrauch. Nicht umfasst ist das Recht auf Vervielfältigung, Verbreitung (mit Ausnahme von MerchandisingProdukten), öffentliche Zugänglichmachung und Bearbeitung.
§ 9 Gewährleistung und Haftung
1. Bei Mängeln der gelieferten Ware bzw. erbrachten Leistungen stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
2. Unsere Haftung aus Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich, ab der Abnahme. In diesem Fall haften wir für die leichte Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellte und sonstigen Erfüllungsgehilfen nur, soweit es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
4. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 10 Geheimhaltung und Datenschutz
1. Die Vertragsparteien werden ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekanntgewordene Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln.
2. Wir erheben für die vertraglichen Beziehungen mit dem Kunden personenbezogene Daten und speichern diese in maschinenlesbarer Form nur insoweit und so lange dies für die Bearbeitung, Änderung und Durchführung des Vertrages notwendig und nach dem Gesetz zulässig ist. Eine weitere – über den Vertragszweck hinausgehende – Nutzung, Speicherung, Verarbeitung oder Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
3. Der Kunde stimmt der Speicherung mit Auftragserteilung zu.
4. Wir beachten bei der Erhebung, Nutzung, Speicherung, Verarbeitung und einer eventuellen Weitergabe an Dritte das geltende Datenschutzrecht.
5. Der Kunde ist berechtigt, schriftlich jederzeit Auskunft über Umfang und Zweck der Datenspeicherung und -verarbeitung, sowie über eine eventuelle Weitergabe an Dritte zu verlangen. Er kann weiter die Löschung/Rückgabe der Daten verlangen, soweit diese zur Durchführung des Vertrages nicht mehr benötigt werden.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
2. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten Remscheid. Erheben wir Klage, so gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
3. Soweit der Vertrag oder diese allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach der wirtschaftlichen Zielsetzung des Vertrages und dem Zweck dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätte.
4. Die Lebenshilfe zieht es vor, eventuell auftretende Unstimmigkeiten in einem persönlichen Gespräch zu klären. Zu einer Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen im Sinne von § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) erklären wir uns daher im Vorhinein nicht bereit. Davon unberührt ist die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Parteien (§ 37 VSBG).