Ausgleichsabgabe
Unsere Arbeit ist Ihr Vorteil
Jedes Unternehmen mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen ist verpflichtet, wenigstens 5 Prozent seiner Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen.
Solange Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl von schwerbehinderten Menschen nicht beschäftigen (Beschäftigungspflicht, § 154 SGB IX), haben sie für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz (§ 157 SGB IX) eine Ausgleichsabgabe zu entrichten (§ 160 Absatz 1 Satz 1 SGB IX).
Die Höhe der Ausgleichsabgabe beträgt je unbesetzten Pflichtarbeitsplatz:
- 140 Euro bei einer Beschäftigungsquote von 3 Prozent bis weniger als 5 Prozent
- 245 Euro bei einer Beschäftigungsquote von 2 Prozent bis weniger als 3 Prozent
- 360 Euro bei einer Beschäftigungsquote von weniger als 2 Prozent
Zuständig für die Ausgleichsabgabe ist das Integrationsamt (§ 185 Absatz 1 Nummer 1 SGB IX), ebenso für die Verwendung der Gelder.
Arbeitgeber, die zur Ausgleichsabgabe verpflichtet sind, können ihre Zahlungspflicht ganz oder teilweise auch dadurch erfüllen, dass sie anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) Aufträge erteilen. 50 Prozent der in den Aufträgen enthaltenen Arbeitsleistung kann an der zu zahlenden Ausgleichsabgabe abgesetzt werden (§ 223 SGB IX). Die Höhe der Arbeitsleistung und das Vorliegen der Anrechnungsvoraussetzungen werden auf jeder Rechnung von der Werkstatt ausgewiesen. Die Anrechnung kann nur innerhalb des Jahres erfolgen, in dem die Verpflichtung zur Zahlung der Ausgleichsabgabe entsteht.
Mit unserer Arbeitsleistung können Sie sich also bis zu 50 Prozent der Ausgleichsabgabe sparen, denn die Lebenshilfe Remscheid e. V. ist eine der anerkannten Einrichtung im Sinne des SGB IX.
Des Weiteren ist von der Finanzbehörde anerkannt, dass wir ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der §§ 51 ff AO dienen. Daher kommt nach den gesetzlichen Bestimmungen nur der verminderte Mehrwertsteuersatz von derzeit 7 Prozent zum Tragen.
Beispiel:
Ein Unternehmen beschäftigt 60 Mitarbeiter:innen und müsste daher 5 Prozent seiner Arbeitsplätze, also 3 Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeiter:innen besetzen. Aufgrund der Arbeitsinhalte des Unternehmens kann jedoch nur 1 Arbeitsplatz besetzt werden. Somit ist eine Quote von 1,66 Prozent erreicht und für die nicht besetzten Pflichtplätze eine Ausgleichsabgabe in Höhe von derzeit 4.320,– € / Jahr (12 x 360,– €) und Arbeitsplatz zu bezahlen.
Dies ergibt:
2 Plätze x 4.320,– € = 8.640,– € Abgabe pro Jahr
Durch Vergabe von Aufträgen an die Lebenshilfe Remscheid e. V. kann das Unternehmen jedoch indirekt schwerbehinderte Menschen beschäftigen und aufgrund der gesetzlichen Regelung 50 Prozent des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Teils des Gesamtrechnungsbetrages anrechnen.
A. Dienstleistungsaufträge
Wenn das Unternehmen z. B. reine Dienstleistungsaufträge im Wert von 10.000,– € an die Lebenshilfe Remscheid e. V. vergibt, kann es hiervon 50 Prozent der enthaltenen Arbeitsleistungen der behinderten Mitarbeiter auf die Ausgleichsabgabe anrechnen:
Auftragsvolumen: 10.000,– € / Jahr
sonst. Kosten: ./.1.000,– € / Jahr
Arbeitsleistung: 9.000,– € / Jahr
Zahlung Ausgleichsabgabe: 8.640,– € / Jahr
Anrechnungsbeitrag: 4.500,– € / Jahr
Restliche Ausgleichsabgabe: 4.140,– € / Jahr
Vorteil für das Unternehmen: 4.500,– € / Jahr
B. Systemfertigung
Werden komplette Produkte bei der Lebenshilfe Remscheid e. V. in Auftrag gegeben, stellt sich die Berechnung folgendermaßen dar:
Auftragsvolumen: 10.000,– € / Jahr
Materialanteile, sonst. Kosten: ./.2.000,– € / Jahr
Arbeitsleistung: 8.000,– € / Jahr
Zahlung Ausgleichsabgabe: 8.640,– € / Jahr
Anrechnungsbetrag: 4.000,– € / Jahr
Restliche Ausgleichsabgabe: 4.640,– € / Jahr
Vorteil für das Unternehmen: 4.000,– € / Jahr
Da in diesen Beispielen nicht alle möglichen Aspekte und Vorteile aus der Vergabe von Aufträgen an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen oder deren Zusammenschlüsse dargestellt werden können, stehen wir Ihnen gerne für eine persönliche Beratung unter Berücksichtigung Ihrer firmenspezifischen Rahmenbedingungen zur Verfügung.
Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V. stellt einen Online-Ersparnisrechner zur Verfügung, der Ihnen bereits einen ersten Anhalt für die Ersparnis Ihres speziellen Ausftrages liefert.
Ansprechpartner:innen
Lebenshilfe Remscheid e.V.
Thüringsberg 7 u. 9
42897 Remscheid
Telefon 0 21 91 / 993 – 130