Wir unterstützen das inklusive Wahlrecht!
Am 23. Februar 2025 ist Bundestagswahl. Wählen gehen ist für die meisten Menschen eine Selbstverständlichkeit. Es ist ein fundamentales Grundrecht und eine tragende Säule der Demokratie. Wer wählen geht, kann die Zukunft mitgestalten.
Was viele nicht wissen: für einige Menschen mit Behinderung ist dies nicht immer so gewesen. Mehr als 85.000 volljährige Menschen mit Behinderung durften in Deutschland bis 2019 nicht wählen. Erst seit Mai 2019 gibt es das „Inklusive Wahlrecht für Alle“. Seitdem dürfen alle Bürger:innen unserer Gesellschaft wählen gehen.
Um Menschen mit Behinderung in ihrer politischen Partizipation zu unterstützen, haben wir hier einige Informationen, auch in leichter Sprache, zusammengestellt.
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